Nataliya Yena
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Nützliches für den Veranstalter

- Urheberrechte des Dolmetschers auf das Produkt der Dolmetscherleistung

- Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text

- Vorführung von Filmen, sonstiger Audio- und Videoaufnahmen

- Vorbereitungsunterlagen


Urheberrechte des Dolmetschers auf das Produkt der Dolmetscherleistung

Die Urheberrechte des Dolmetschers auf das Produkt der Dolmetscherleistung bleiben vorbehalten. Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeich­nung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Dolmetscher nicht zulässig.


Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden text

Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter pro Minute nicht übersteigen soll (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen).


Vorführung von Filmen, sonstiger Audio- und Videoaufnahmen

Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dol­metschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.


Vorbereitungsunterlagen

Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung mög­lichst frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Konferenzbeginn einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte usw.) in allen Arbeitssprachen der Kon­ferenz.

Es liegt im Interesse des Auftraggebers, diese Unterlagen den Dolmetschern möglichst umfangreich zur Verfügung zu stellen, weil auf diese Art und Weise die terminologische Kontinuität in allen Arbeitssprachen gewährleistet wird.

Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, den Dolmetschern in allen Arbeitssprachen eine Teilnehmerliste zu übersenden, auf der mindestens Name und Vorname und, sollte es für die zu dolmetschende Konferenz von Bedeutung sein, auch die jeweilige Dienststellung der Teilnehmer genannt werden.

Arbeitssprachen und Namen der Dolmetscher sollen im Konferenzprogramm genannt werden.