Begutachtung
Nataliya Yena hat 20 Jahre Berufserfahrung als Dolmetscherin und Übersetzerin. In den letzten 10 Jahren war Nataliya darüber hinaus als Gutachterin und Redakteurin von Übersetzungen tätig, unter anderen auch für die deutsche Polizei.
Auf Korrektur gelesen und begutachtet werden folgende Texte: gerichtliche Verfahrensunterlagen, Vertragsschiedsverfahren, transkribierte Audioaufnahmen, Übersetzungen von internationalen Abkommen, Kaufverträge sowie sonstige geschäftliche Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen, Abkommen über die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Gebieten, Memoranden der gegenseitigen Verständigung und sonstige Arten von Geschäftsunterlagen.
Bei nicht ausreichender Qualität, sei es durch absichtliche Sinnverdrehungen oder mangels Qualifikation, wenn der Ausgangstext und der Zieltext wesentliche Differenzen aufweisen, kann man eine unabhängige Neuübersetzung eines solchen Textes bestellen.
Ausnahmsweise kann man uns für die Verdolmetschung vor Gericht, bei Vernehmungen und Zeugenaussagen buchen.
Texte, sowohl den Ausgangstext als auch den Zieltext, erhält der Übersetzer in Word. Bei Audioaufnahmen ist der Kunde verpflichtet, dem Dolmetscher die technische Ausrüstung zum Abhören der Informationen vom Datenträger zur Verfügung zu stellen.



